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March 23, 2022

E-Commerce: Vier Aspekte die Sie regeln sollten, bevor Ihre Website „online“ geht

E-Commerce: Vier Aspekte die Sie regeln sollten, bevor Ihre Website „online“ geht

Welchen Anteil hat Ihre Website an Ihrem unternehmerischen Erfolg?“. Gewöhnlich lautet die Antwort auf diese Frage: „Einen sehr großen Anteil“. Darauf schließt dann die zweite Frage an: „Ist Ihre Website in sicheren Händen?“ Darauf folgt oft ein betretenes Schweigen. Damit das in Zukunft nicht der Fall ist, möchte ich vier wichtige Aspekte thematisieren, die Sie vor „Go-Live“ regeln sollten – am besten übrigens schriftlich in der Form eines Vertrages.

1. Klarheit ist Trumpf

Klären Sie im ersten Schritt Ihre eigene Erwartungshaltung. Was muss Ihre Website „können“? Was an diesen Arbeitsschritt anschließt, ist erfolgskritisch, wird aber oft fatalerweise als „ohnehin selbstverständlich“ angenommen – kommunizieren Sie diese Erwartungshaltung dann auch in der notwendigen Klarheit. Erwarten Sie einen suchmaschinenoptimierten Online-Auftritt? Soll die Seite auch für den mobilen Gebrauch optimiert sein? Wer ist für die Registrierung der Internet-Domain verantwortlich? Wie hoch sind die laufenden Kosten? All dies sollte vorab konkret angesprochen und geregelt werden.

2. CIA


„C“ wie Confidentiality, „I“ wie Integrity, „A“ wie Availability sind die Eckpfeiler der IT-Sicherheit. Klären Sie Ihre diesbezügliche Erwartungshaltung mit Ihrem IT-Dienstleister. Wer hat die Rechte zur Bearbeitung der Website? Wann und in welcher Form werden Back-Ups erstellt? Wer ist zuständig für Sicherheits-Up-Dates?

3. Freiheit von Rechten Dritter


Sofern der Programmierer der Website Fotos, Videos oder das Design zur Verfügung stellt, muss sichergestellt sein, dass an diesen „urheberrechtlichen Werkenkeine Rechte Dritter bestehen. Sollte ein Dritter Rechte an diesen Werken behaupten, muss Sie der Webdesigner schad- und klaglos halten.

4. Time to say goodbye


Ein besonderes Konfliktpotential entsteht, wenn sich die Wege trennen. Es ist menschlich, dass die Motivation des IT-Dienstleister gegen Ende einer Vertragsbeziehung endendwollend ist. Daher ist es wichtig, präventiv vertraglich entsprechende Mitwirkungspflichten bei der Vertragsauflösung zu vereinbaren. Regeln Sie insbesondere die Mitwirkung in Bezug auf die Datenkonvertierung, die Übertragung der Administrationsrechte und gegebenenfalls die Übergabe des Quellcodes.

5. Fazit und Handlungsempfehlung



Bereits Lenin wusste: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Obgleich Sie dessen radikale Geisteshaltung nicht unbedingt teilen müssen, macht es jedenfalls Sinn, die in diesem Artikel angesprochenen Punkte proaktiv vor Projektbeginn offen anzusprechen und vertraglich zu regeln. Sie machen damit übrigens auch Ihrem IT-Dienstleister einen großen Gefallen. Knapp 80 % aller IT-Projekte bleiben nämlich nicht im Zeit- und Budgetrahmen. Der primäre Grund: Der Mangel an einer klar kommunizierten Erwartungshaltung.

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