Zurück
Zurück zur
Blog-Übersicht
August 27, 2024

E-Commerce: Vorsicht bei dynamisch verlinkten Datenschutzerklärungen

E-Commerce: Vorsicht bei dynamisch verlinkten Datenschutzerklärungen

Der OGH (Oberste Gerichtshof) hat in der Sache 27.9.2023, 9 Ob 17/23x entschieden, dass ein Verweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine online abrufbare Datenschutzerklärung unzulässig ist. Dies deshalb, weil diese Vorgehensweise intransparent ist.

Der OGH vertritt die Ansicht, dass für einen Verbraucher nicht erkennbar ist, welche Version der Datenschutzerklärung für diesen einschlägig ist. Weiters sei für diesen nicht erkennbar, ob nach dem Vertragsabschluss eine neue Version veröffentlicht wurde.

Handlungsempfehlung für den E-Commerce-Handel

Aus dieser Entscheidung ergibt sich, dass dynamisch verlinkte Rechts-Texte (sowie zum Beispiel eine Datenschutzerklärung) vor allem im Bereich B2C (Business to Customer/Verbraucher) nur mit großer Vorsicht eingesetzt werden sollten.

Zurück
Zurück zur
Blog-Übersicht