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Preisfindung für Software
Softwarehersteller haben zu Beginn ihrerunternehmerischen Tätigkeit häufig Schwierigkeiten, ihre Software angemessen zubepreisen. Der Preis für eine Softwarewird in der Regel über drei unterschiedliche Wege ermittelt:[1]
· entwederüber den Marktpreis: Was ist derKunde bereit zu zahlen? Was verlangen andere Hersteller für eine ähnlicheSoftware auf dem Markt?
· überdie (Produktions-)Kosten: Wie hochwaren die Entwicklungskosten?
· oderüber den Nutzen: Wie groß ist derNutzen für den Kunden, wenn er diese Software nutzt?
Weihermüller[2] nenntsieben Varianten des Lizenzentgelts, nämlich:
· laufendeGebühren (royalties), die umsatz- und stückbezogen, inputbezogen odergewinnbezogen sein können;
· Pauschalgebühren(worunter zum Beispiel auch die Abschlagszahlung fällt);
· Einnahmenaus dem Verkauf von Komponenten und Zubehör an den Lizenznehmer;
· Gebührenfür Unterstützung und Service (Support);
· Rücklieferungender in Lizenz erzeugten Güter an den Lizenzgeber zu Sonderkonditionen;
· gegenseitigerLizenzaustausch (cross-licensing) und;
· Gebührenin Form von Kapitalbeteiligung am Lizenznehmer.
Der Preis für die Standardsoftware hat daher nichtzwingend etwas mit den Kosten der Herstellung zu tun. Der Preis hängt vielmehrvon der Zahlungsbereitschaft ab.[3]Weiters sollte der Anwender bei der Anschaffung von Software stets die Total Costs of Ownership im Augebehalten. Als wesentliche Kostenelemente der Nutzung einer Software sind zunennen:[4]
· Lizenzkosten
· Hardware
· Rechenzentrumskosten
· Weitenotwendige Software, wie zB Datenbanken oder andere Schnittstellen
· Installation,Betreuung und Betrieb
· Wartungskosten
Unbedingt zu berücksichtigen ist, dass einwesentlicher Kostentreiber im Bereich der Softwareentwickler das Lizenzentgeltfür Third-Party-Lizenzen darstellt.
Sehr unterschiedlich gestalten sich die Vergütungsmodelle bei SaaS-Anwendungen.Zu den möglichen Vergütungsmodellen zählen die Entrichtung einer monatlichenoder jährlichen Grundgebühr, eine Vergütung pro Nutzer, ein Fixpreis/eineFlatfee, eine Zahlung per Transaktion, eine Vergütung pro wirtschaftlicherEinheit, eine Bezahlung nach übertragenem Datenvolumen und viele mehr. ImGroben kann zwischen den Modellen „Pay-per-Use“ und „Flatfees“ differenziertwerden. Das Pay-per-Use-Modell ist ein Abrechnungsmodell, bei welchem der Kundefür die tatsächlich benutzten Ressourcen bezahlt. Diese nutzungsabhängigeVerrechnung ist einer der Vorteile, mit denen Cloud Computing beworben wird.[5]
Der Anbieter ist in dieser Preisfestsetzunggrundsätzlich frei, wobei er, insbesondere im Falle der Vereinbarung vonstandardisierten Lizenzbedingungen, das Transparenzgebotsowie die Geltungs- und Inhaltskontrolle zu beachten hat. Neben diesenParametern kann auch eine Vergütung nach Aufwand in Betracht kommen, etwa imFall der individuellen Anpassung der Software oder für Wartungsleistungen.
Zum Autor:
Dr. Tobias Tretzmüller, LLM, B.A. ist Rechtsanwalt mitFokus auf den Bereich des Softwarerechts. Er ist auf IT-Vertragsgestaltung,IT-Streitigkeiten, E-Commerce, Markenrecht, neue Technologien (Blockchain, KI)sowie Datenschutzrecht spezialisiert. Umfassende Lehr- und Vortragstätigkeitensowie Publikationen in einschlägigen Medien.
[1] An dieser Stelle sei daraufhingewiesen, dass gemäß § 37g UrhG die Bestimmung des § 37b UrhG („Grundsatzder angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung“) für Urheber vonComputerprogrammen nicht gilt.
[2] Vgl Weihermüller,M. (T982): Die Lizenzvergabe im internationalen Marketing:Entscheidungsgrundlagen und Gestaltungsbereiche. München. S. 119. Zitiert nach Burr W./Herstatt C./Marquardt G./Walch S. (2004):Lizenzierung als Eintrittsstrategie in internationale Märkte, in Zentes J./Swoboda B. (Hrsg): Fallstudien zumInternationalen Management, https://doi.org/IQ.1007/978-3-663-10034-82, 327.
[3] Vgl Lopp,IT-Einkauf kompakt, 37.
[4] Vgl Lopp,IT-Einkauf kompakt, 43.
[5] VglTichy/Leissler/Woller, Cloud Computing, 45 Rz 144.
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