Blog-Übersicht
KI-VO: Ab 2.2.2025 PFLICHT - Die Schulung von KI-Kompetenz
Schulung von KI-Kompetenz: Ein entscheidender Faktor für die Zukunft
Mit dem Inkrafttreten der KI-Verordnung (KI-VO) am 1. August 2024 und ihrer Geltung ab dem 2. August 2026 wird die Schulung von KI-Kompetenz zu einem zentralen Thema für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen in der EU. Bereits ab dem 2. Februar 2025 treten wichtige Bestimmungen in Kraft, die sicherstellen sollen, dass alle beteiligten Personen über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit KI-Systemen verfügen.
Warum ist KI-Kompetenz so wichtig?
Artikel 4 des Kapitels I der KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die mit KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Diese Bestimmung zielt darauf ab, dass betroffene Personen fundierte Entscheidungen über KI-Systeme treffen können und sich der Chancen und Risiken von KI sowie möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst sind.
Maßnahmen zur Erlangung von KI-Kompetenz
Um die erforderliche KI-Kompetenz zu erlangen, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden:
- Entwicklung interner Richtlinien und Standards: Diese Dokumente können Compliance-Anforderungen, ethische Grundsätze und Best Practices umfassen. Sie dienen der Information und sensibilisieren für KI-bezogene Problemstellungen.
- Fortbildung und Schulung: Eine kontinuierliche Weiterbildung ermöglicht es, grundlegende Konzepte und Fähigkeiten im Umgang mit KI-Systemen zu erlangen.
- Praxisorientierte, interdisziplinäre Teams: Interdisziplinär organisierte Teams fördern eine ganzheitliche Betrachtungsweise auf den Aspekt Künstliche Intelligenz.
- Ernennung betriebsinterner KI-Beauftragter: Diese Beauftragten können als zentrale Ansprechpartner für alle KI-bezogenen Fragen und Schulungen fungiere
Durch die Bestimmungen der KI-VO entsteht ein erheblicher Schulungsbedarf hinsichtlich KI-Kompetenz in allen Einrichtungen der EU. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Artikel 3 Ziffer 56 definiert die KI-Kompetenz als „die Fähigkeit, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden“.
Wer seine Mitarbeiter nachweisbar im Bereich der KI-Kompetenz schulen möchte, dem sei der Online-Kurs KI-VO ans Herz gelegt.
Blog-Übersicht