Zurück
Zurück zur
Blog-Übersicht
February 18, 2025

AUSWIRKUNGEN DES DATA ACTS FÜR SOFTWAREUNTERNEHMEN

AUSWIRKUNGEN DES DATA ACTS FÜR SOFTWAREUNTERNEHMEN

AUSWIRKUNGEN DES DATA ACTS FÜR SOFTWAREUNTERNEHMEN

Im Schatten der KI-VO bahnt sich ein für die Praxis wesentlich (!) wichtigeres Gesetz, weitgehend unbemerkt, an: Der Data Act. Ab dem 12.9.2025 muss Software die Möglichkeit des "Access by Design" ermöglichen.

Das bedeutet, dass automatisierte technische Schnittstellen bereitgestellt werden müssen, die einen Datenaustausch der generierten Daten ermöglichen. Ist diese Schnittstelle nicht vorhanden, ist die Software gesetzwidrig und damit mangelhaft (abgesehen davon drohen sehr hohe Geldbußen).

Die Daten gehören auch nicht mehr dem Unternehmen, sondern dem Nutzer, der die Daten generiert.

Cloud-Computing-Unternehmen müssen weiters die Regeln zum "Cloud-Switching" beachten und - in Vertragsverhandlungen - umsetzen. Diese müssen kommerzielle, gewerbliche, technische und vertragliche sowie organisatorische Hindernisse abbauen, um Lock-In-Effekte zu vermeiden.

Für viele Branchen ist dies ein absoluter "Game-Changer". Dieses Gesetz kann auch als Chance gesehen werden. Satya Nadella, CEO von Microsoft, meint dazu, dass die Daten der Industrie für Deutschland (bzw auch Österreich) einen wahren Schatz darstellt. Wenn Europa nun aufwachen würde, könnte man in der zweiten Welle der KI-Revolution, nämlich bei der industriellen Automatisierung, mitspielen. Siemens hat dies offenbar erkannt: Kein Unternehmen weltweit hat derart tiefen Zugriff auf Daten im Bereich der Werkhallen. Eben dieser Datenschatz wird das Unternehmen wohl mittelfristig in andere Sphären heben.

Der Data Act zielt darauf ab, einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung zu gewährleisten. Mit 119 Erwägungsgründen und 50 Artikeln verfolgt der Data Act drei Hauptziele:

  1. Förderung der Datenökonomie: Der Data Act soll die Wertschöpfung aus Daten gerechter verteilen und den Datenzugang sowie die Datennutzung fördern. Derzeit werden nur 5 % der gespeicherten Daten genutzt, oft von Unternehmen außerhalb der EU. Der Data Act soll dies verbessern und Technologien wie Big Data, künstliche Intelligenz und das Internet der Dinge (IoT) unterstützen.
  2. Bereitstellung von Daten an öffentliche Stellen: In außergewöhnlichen Fällen sollen Daten an öffentliche Stellen weitergegeben werden, um politische und gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen.
  3. Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten: Der Data Act erleichtert den Wechsel zwischen verschiedenen Datenverarbeitungsdiensten und fördert die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen.

Der Data Act definiert wichtige Begriffe wie Nutzer, Dateninhaber und Datenempfänger und legt fest, welche Daten betroffen sind. Er umfasst sowohl personenbezogene als auch nicht-personenbezogene Daten und gilt für Dateninhaber unabhängig von ihrem Standort, sofern sie vernetzte Produkte oder Dienste in der EU anbieten.

Die Verordnung enthält auch Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bei Verstößen gegen den Data Act können Sanktionen verhängt werden, die von den Mitgliedstaaten festgelegt werden.

Zusammengefasst soll der Data Act die Datenwirtschaft in der EU stärken, den fairen Zugang zu Daten fördern und die Innovationskraft der Unternehmen unterstützen.

Für weitere Informationen und detaillierte Kurse zum Data Act und anderen wichtigen Themen, besuchen Sie unsere Softwarerecht-Online-Akademie. Hier finden Sie umfassende Skripten und Vorträge, die Ihnen helfen, sich in der sich ständig weiterentwickelnden digitalen Welt zurechtzufinden.

Zurück
Zurück zur
Blog-Übersicht