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March 13, 2024

E-Commerce: 2026 kommt der Widerrufsbutton

E-Commerce: 2026 kommt der Widerrufsbutton

Aufgrund einer Richtlinie der EU (EU 2023/2673) müssen ab 19.6.2026 Unternehmen bei Fernabsatzverträgen eine Widerrufsfunktion via Widerrufsbutton vorsehen. Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit den Worten "Vertrag widerrufen" gekennzeichnet sein. Sofern es Ausnahmen vom Widerrufsrecht gibt, darf der Button nicht angezeigt werden. Eben dies stellt für die Unternehmer eine große praktische Herausforderung dar. Gleiches gilt für den Umstand, dass der Button nur für die Dauer der Widerrufsfrist angezeigt werden sollte.

Sobald der Verbraucher den Widerrufsbutton klickt, muss der Unternehme ihm ermöglichen, diese Erklärung mittels einer Bestätigungsfunktion zu übermitteln. Die Einführung des Widerrufsbuttons führt auch zu einer Änderung der Muster-Widerrufsbelehrung. Dort muss es dann heißen, dass der Verbraucher das Widerufsrechts auch über die Widerrufsfunktion ausüben können kann.

E-Commerce: Fazit zum Widerrufsbutton im E-Commerce-Handel

Die Implementierung des Widerrufsbuttons bedeutet für Unternehmen einen erheblichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Aufwand. Jeder Unternehmer, der im Bereich B2C im Fernabsatz Verträge abschließt, muss ab 2026 eine Widerrufsfunktion bereithalten.

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