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E-Commerce: Unzureichende Angaben zur Garantie im Online-Shop
Das OLG Brandenburg hat am 16.5.2023 zu 6 U 47/21 entschieden:
Wird eine Ware mit der Kennezichnung "10 Jahre Garantie" beworben, ohne Angaben zum Inhalt und den Bedingungen der Garantie zu machen, den Garantiegeber zu benennen und auf die gesetzlichen Verbraucherrecht hinzuweisen, so werden irreführende Angaben gemacht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzt.
Fazit: Bei der Angabe von "Garantien" im Bereich des E-Commerce-Handels sind strenge Informationspflichten zu beachten
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