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KI in der Softwareentwicklung - Rechtliche Herausforderungen
KI in der Softwareentwicklung - Rechtliche Herausforderungen
Immer häufiger wird im Bereich der Softwareentwicklung KI eingesetzt.
Einerseits steigt dadurch die Produktivität und – letztlich wohl auch – die Qualität der Software (obgleich Letztere These sehrumstritten ist).
Andererseits gehen mit dieser Praxis fundamentalerechtliche Fragen einher:
- Wie kann dokumentiert werden (Stichwort: SBOM), welche Frameworks und Bibliotheken nun eingesetzt werden?
- Wie kann sichergestellt werden, dass keine Rechte Dritter verletzt werden?
- Wie kann sichergestellt werden, dass vice-versa nicht Ihre Rechte verletzt werden?
- Wie kann Open Source Compliance hergestellt werden?
Die größte Gefahr ist jedoch: Softwareunternehmen erstellen damit keine schutzwürdige Leistung mehr! Zum Hintergrund: Software ist regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Software eine "eigentümliche geistige Leistung" darstellt. Dies wiederum bedingt, dass ein (natürlicher) Mensch die Software entwickelt. Entwickelt hingegen die KI eine Software, liegt folglich kein urheberrechtlichgeschütztes Werk mehr vor. Folglich werden sich Softwareunternehmen immer häufiger mit dem Einwand konfrontiert sehen, dass die Software gar nicht urheberrechtlich geschützt ist.
Tipp: Um diesen Einwand zu verhindern, sollte der menschliche Schaffungsprozess während der Entwicklung dokumentiert werden.
Eine weitere Herausforderung in diesemZusammenhang begründet die Bestimmung des Art. 50 KI-VO. Demnach müssen synthetisch generierte Inhalte (also wohl auch via KI erstellte Software) als solche transparent ausgewiesen werden. Es bleibt spannend, wie die Branche diese Vorgabe umsetzen wird.
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