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KI-Verordnung und Recht: Data-Governance
Wie sich die neue KI-VO auf die Data-Governance auswirkt?
KI-Systeme sind regelmäßig auf das Vorhandensein von Daten angewiesen. Sofern nach der KI-VO (aktuell im Entwurf) ein Hochrisiko-KI-System mit Daten trainiert wird, müssen Trainings-,Validierungs-, und Testdatensätze entwickelt werden. Diese Datensätze müssen Qualitätskriterien entsprechen, weshalb ein geeignetes Daten-Governance und Datenverwaltungsverfahren zu implementieren ist.
Das Data-Governance-Verfahren nach der KI-VO:
Dieses Data-Governance-Verfahren betrifft insbesondere folgende Aspekte:
- die einschlägigen konzeptionellen Entscheidungen
- die Datenerfassung
- relevante Datenaufbereitungsvorgänge wie Kommentierung, Kennzeichnung, Bereinigung,Anreicherung und Aggregierung
- die Aufstellung relevanter Annahmen, insbesondere in Bezug auf die Informationen, die mit den Datenerfasst und dargestellt werden sollen
- Untersuchungen im Hinblick aufmögliche Verzerrungen (Bias)
- die Ermittlung möglicher Datenlücken oder Mängel und wie diese Lücken und Mängel behoben werden können.
Die Training-, Validierungs-, und Testdatensätzemüssen letztlich relevant, repräsentativ, fehlerfrei und vollständig sein.
Nur sofern dies unbedingt erforderlich ist, dürfen Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen Daten besonderer Kategorie (sensible Daten) nach Art 9 DSGVOverarbeiten.
Ausblick: KI und Recht
Es ist davon auszugehen, dass die Data-Governance eine erhebliche Rolle im Bereich der KI-VO-Compliance spielen wird. Unternehmen tuen gut daran, sich bereits heute mit diesem Aspekt zu befassen.
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